Rechtsprechung
KG, 10.02.2016 - 4 Ws 10/16 - 141 AR 8/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Bestellung, Wahlanwalt
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 141 StPO, § 143 StPO
Notwendige Verteidigung: Beiordnung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger nach Verdrängung des bisherigen Pflichtverteidigers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beiordnung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger; Entpflichtung des bisherigen Pflichtverteidigers bei Übernahme des Wahlmandats; Zulässigkeit der Beiordnung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger nach vorheriger Verdrängung eines Pflichtverteidigers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beiordnung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 142 Abs. 1; StPO § 143
Zulässigkeit der Beiordnung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger nach vorheriger Verdrängung eines Pflichtverteidigers - rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 142 Abs. 1 ; StPO § 143
Zulässigkeit der Beiordnung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger nach vorheriger Verdrängung eines Pflichtverteidigers
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.12.2015 - 273 Js 4458/15
- LG Berlin, 28.12.2015 - 508 KLs 47/15
- KG, 10.02.2016 - 4 Ws 10/16 - 141 AR 8/16
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 64
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 24.09.2012 - 2 Ws 678/12
Herazsdrängen eines Pflichtverteidigers durch taktische Wahlverteidigerbestellung
Auszug aus KG, 10.02.2016 - 4 Ws 10/16
Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Wahlverteidiger, der die Entpflichtung eines Pflichtverteidigers erwirkt, seinen Beiordnungsantrag in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Entpflichtung oder mit zeitlicher Verzögerung stellt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 24. September 2012 - III-2 Ws 678/12 - [juris] m.w.Nachw.).
- KG, 28.10.2021 - 3 Ws 276/21
Beiordnung als Wahlverteigers nach erschlichener Entbindung als …
Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung am 13. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128) war anerkannt, dass ein Rechtsanwalt seine Bestellung als Pflichtverteidiger nicht dadurch erreichen kann, dass er zunächst durch die Übernahme eines Wahlmandats die Entpflichtung des bisherigen Pflichtverteidigers bewirkt und hiernach auf seine eigene Anordnung als Pflichtverteidiger anträgt (vgl. BGH StraFo 2008, 505; KG NStZ 2017, 64; OLG Köln, Beschlüsse vom 24. September 2012 - III-2 Ws 678/12 - und vom 7. Oktober 2005 - 2 Ws 469/05 -). - OLG Bamberg, 08.04.2021 - 1 Ws 195/21
Pflichtverteidigerbestellung durch unzuständigen Spruchkörper - Entscheidung des …
a) Es ist höchstrichterlich anerkannt, dass ein Rechtsanwalt seine Bestellung als Pflichtverteidiger nicht dadurch erreichen kann, dass er zunächst durch die Übernahme eines Wahlmandats die Entpflichtung des bisherigen Pflichtverteidigers gemäß § 143a Abs. 1 Satz 1 StPO bewirkt und dann - verbunden mit dem Antrag, ihn selbst als Pflichtverteidiger zu bestellen - sein Wahlmandat niedergelegt (BGH…, Beschluss vom 17.09.2008 - 1 StR 496/08 = StraFo 2008, 505 = BGHR StPO § 143 Rücknahme 4; OLG Köln Beschluss vom 24.09.2012 - III-2 Ws 678/12 bei juris; KG Beschluss vom 10.02.2016 - 4 Ws 10/16 = NStZ 2017, 64;… Meyer-Goßner/Schmitt § 143a Rn. 6 jew. m.w.N.).